Legale-Musik-Rechte
GEMA
Definition:
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine in Deutschland ansässige Verwertungsgesellschaft.
Die GEMA wach über die Werke deutscher Komponisten
Diese Verwertungsgesellschaft wacht über die Aufführungsrechte und Vervielfältigungsrechte von Werken, deren Urheber Mitglied in dieser Gesellschaft sind. Die GEMA befasst sich mit musikalischen Werken von Komponisten, Musikern und Verlegern. Die GEMA vertritt ihre Mitglieder in Deutschland und über Kooperationsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften auch international.
Die GEMA erhebt die Nutzungsgebühren für die Musik
Überall wo Werke aufgeführt, gespielt oder auf Tonträgern oder Datenträgern vervielfältigt werden, sind Gebühren für diese Nutzung zu entrichten. Die Mitgliedschaft in der GEMA ist freiwillig. Die Mitglieder willigen mit ihrer Mitgliedschaft ein, dass die GEMA die Verwertungsrechte für sie wahrnimmt. Dies ist notwendig, da alle Rechte am Werk grundsätzlich zuerst dem Urheber gehören. Die GEMA ist als Verein organisiert und erwirtschaftet im Prinzip keine Gewinne. Die Wahrnehmung der Aufgabe, die Rechte der Mitglieder zu vertreten, wird durch eine Gebühr finanziert. Diese Gebühr wird von den Erlösen der Musiknutzung, die die GEMA einzieht, einbehalten.
Die Einnahmen aus der Nutzung der geschützten Werke werden über einen Verteilerschlüssel an die Mitglieder der GEMA ausgeschüttet. Die GEMA vertrat 2004 etwas mehr als 60.000 Mitglieder in Deutschland. Andere Verwertungsgesellschaften in Europa sind zum Beispiel die SUISA in der Schweiz oder die AKM in Österreich.