Legale-Musik-Rechte
Werk
Definition:
Werke sind im Sinne des Urheberrechts Schöpfungen, die durch das Urheberrecht geschützt werden.
Werke sind individuelle Schöpfungen
Werke sind Schöpfungen der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Was sie auszeichnet ist die Tastsache, dass sie persönliche geistige Schöpfungen sind. Die Einzigartigkeit der Schöpfung ist gebunden an die Verwendung nur eigener Ideen im Rahmen dieser Schöpfung. Die Werke sind persönliche Schöpfungen, wenn sie von Personen im Sinne des Rechts geschaffen werden. Die Individualität der Schöpfung ist dann gegeben, wenn die Person das Werk aus eigenem Willen und im Rahmen einer individuellen Entscheidung schafft.
Der Urheber eines Werkes besitzt automatisch alle Rechte an dem Werk
Die Werke der Urheber sind geschützt. Der Urheber ist somit automatisch im Besitz des Urheberrechts an seinem Werk. Dieses Recht ist nicht übertragbar und auch nicht gegen Bezahlung oder aus eigenem Willen an andere Personen abtretbar. Der Urheber kann einer Verwertungsgesellschaft beitreten, die die Verwertung des Werkes kontrolliert. Die Verwertung eines Werkes umfasst den Einsatz, die Verbreitung, die Aufführung oder dessen Vervielfältigung. Für diese Verwertungen sind Gebühren zu zahlen.
Um ein Werk zu benutzen erwirbt der Nutzer Lizenzen. Für die Nutzung und den Einsatz dieser Lizenzen sind Lizenz-Gebühren abzuführen. Ist der Urheber Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft, so kümmert sich diese um die korrekte Abrechnung der Lizenzen. Die Erlöse aus den Lizenzgebühren werden von der Verwertungsgesellschaft an die Urheber der Werke verteilt. Die Nutzung von Werken wird so durch die Verwertungsgesellschaft, die sich in einer Vermittlerrolle befindet, in einer Vermittlerrolle geregelt.