Musik-Einsatz
Musik-Verwertungsgesellschaft

Definition:
Verwertungsgesellschaften sind Institutionen, die quasi in treuhänderischer Art die Rechte ihrer Mitglieder in Vertretung wahrnehmen.

Verwertungsgesellschaften arbeiten im Sinne ihrer Mitglieder

Die Urheber rechtlich zu schützender Werke beauftragen eine Verwertungsgesellschaft durch ihre Mitgliedschaft mit der Wahrnehmung der Verwertungsrechte. Verwertungsgesellschaften sollen die als schwach angesehenen Urheber gegenüber den mächtigeren Verwertern der Werke in Schutz nehmen und ihnen eine stärke Position geben. In Deutschland bestehen einige Verwertungsgesellschaften, die die Verwertung von Erzeugnissen geistigen Eigentums regeln.

Für jedes Land die Verwertungsgesellschaft

Neben der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), die über die Musik wacht, gibt es die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort), VG Bild (Verwertungsgesellschaft Bild), Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) oder die Verwertungsgesellschaft Musikedition (VG Musikedition). Urheber künstlerischer musikalischer Werke werden Mitglied in der Verwertungsgesellschaft GEMA und diese übernimmt die Klärung und Überwachung der Verwertungsrechte dieser musikalischen Werke. Die GEMA achtet auf den Einsatz der Musik und die korrekte Begleichung etwaiger Lizenzgebühren für deren Nutzung. Über einen komplizierten Vergabeschlüssel werden die Einnahmen aus der Nutzung der Werke an die Urheber ausgeschüttet.

Die Verwertungsgesellschaft erhebt Gebühren von ihren Mitgliedern

Für ihre Arbeit behält die Verwertungsgesellschaft einen Prozentsatz der Einnahmen für ihre Arbeit ein. Der Urheber von musikalischen Werken muss sich so nicht direkt selbst um die Verwertung seiner künstlerischen Produkte kümmern. Die Abrechung eventueller Lizenzgebühren ist ebenfalls nicht mehr direkt von ihm zu erledigen. Durch internationale Kooperationsverträge ist die Verwertung der Musik in vielen Ländern weltweit geregelt.