Musik-Einsatz
Musik-Wiedergabe
Definition:
Die Musik-Wiedergabe bezeichnet im Zusammenhang mit Musik zwei verschiedene Dinge.
Musik wird über Wiedergabegeräte gehört
Zum einen wird das Abspielen von Musik umgangssprachlich als Musik-Wiedergabe bezeichnet. Über all dort wo über technische Geräte Musik hörbar gemacht wird, spricht man von Musik-Wiedergabe. Diese erfolgt meist über elektroakustische Ausgabegeräte, auch kurz Lautsprecher genannt.
Musik wird öffentlich zur Wiedergabe gebracht
Musik-Wiedergabe im rechtlichen Sinne beschreibt die Wiedergabe von Musik über eine technische Anlage in einem öffentlichen Rahmen, z.B. eine Diskothek oder eine andere Einrichtung. Der Besitzer einer solchen Einrichtung erwirbt das Recht der Musik-Wiedergabe durch die Zahlung von Lizenz-Gebühren an eine Verwertungsgesellschaft, in Deutschland die GEMA. Der Urheber der Musik erhält über diese Zahlungen seine Tantiemen. Die Verwendung der Musik im Rahmen der Wiedergabe in einer Diskothek wird über das Lizenzrecht an den Urheber abgegolten.