Musik-Lizenzierung
Musik-Lizenznehmer
Definition:
Der Nutzer von Musik erwirbt eine Lizenz für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken, in unserem Fall Musik.
Der Lizenznehmer bezieht das Recht der Nutzung über Renommee Agent
Er ist somit der Musik-Lizenznehmer. Der Renommee Agent räumt dem Nutzer der Musik die Nutzung der Werke ein. Dies wird in einem Lizenzvertrag festgeschrieben. Urheberrechtliche Lizenzverträge sind Verträge, in denen einfache oder ausschließliche Rechte eingeräumt werden.
Renommee Agent vermittelt zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer
In den Vertragsbedingungen wird dabei festgehalten, welche Rechte im Einzelnen eingeräumt werden, zu welchen Gegenleistungen sich der Musik-Lizenznehmer verpflichtet und ggf. auch welche Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung folgen. Die Einwilligung beider Vertragsparteien ist erforderlich. Die Lizenzverträge, die im Rahmen der Musik-Lizenzierung im Renommee Agent geschlossen werden, beinhalten eine rechtlich bindende Aussage über den Status gemafreie Musik. Bei den Musik-Stücken, die diesen Status haben, wird rechtssicher festgelegt, dass für ihre Nutzung keinerlei GEMA-Gebühren zu entrichten sind. Der Musik-Lizenznehmer verpflichtet sich andererseits, dass er die Musik nur in dem Maße einsetzt, wie er seine Angaben gemacht hat. Der Lizenznehmer erwirbt nur eine Lizenz, die Musik in den Bereichen einzusetzen, die er im Vorfeld der Lizenzierung angegeben hat. Eine Erweiterung der Lizenzierung ist natürlich jederzeit nach Rücksprache mit dem Renommee Agent möglich.