Musik-Lizenzierung
Musik-Urheberrecht

Definition:
Das Urheberrecht bezeichnet das Recht eines Urhebers an seinem Werk.

Das Urheberrecht ist nicht übertragbar

Werke umfassen alle Erzeugnisse eines schöpferischen Aktes und können sowohl künstlerischer als auch wissenschaftlicher Natur sein. Als Beispiele sind hier musikalische Kompositionen, Bilder, Fotografien, Tonaufnahmen, Texte, visuelle Erzeugnisse, Architektur oder Skulpturen zu nennen. Das Musik-Urheberrecht bezieht sich auf die Urheberschaft und die Verwendung von Musik. Alle Kunstformen, Inhalte oder sogenannte Erzeugnisse eines geistigen Aktes, können vom Erzeuger als sein geistiges Eigentum angesehen werden, wenn er keine bereits bestehenden Werke kopiert oder abgewandelt, also bearbeitet hat. Ist dies der Fall, ist er im Besitz des Urheberrechts. Dieses Recht ist nicht übertragbar und kann auch nicht gegen Bezahlung an andere Personen weiter gegeben werden.

Das Urheberrecht besteht aus einer Vielzahl von Rechten

Das Musik-Urheberrecht umfasst unterschiedliche Rechte. Der Urherber eines musikalischen Werkes hat die Verfügungsgewalt über sein Werk. Er kann bestimmen, ob es veröffentlicht wird, von wem es genutzt wird oder wie es bearbeitet werden darf. Er kann auch das Werk aus der Öffentlichkeit zurückziehen und jegliche Nutzung verbieten. Dieser Fall ist relativ unwahrscheinlich, da der Urheber bemüht ist, sein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und Geld mit der Nutzung seines Werkes zu verdienen. Die Nutzung eines durch das Urheberrecht geschützten Werkes wird durch das Verwertungsrecht geregelt. Gegen eine Gebühr können alle urheberrechtlich geschützten Werke genutzt werden, wenn der Urheber diesem zustimmt.