Musik-Lizenzierung
Musik-Verbreitung
Definition:
Die Musik-Verbreitung ist Bestandteil der Auswertung der musikalischen Rechte.
Das Verbreitungsrecht regelt die Weitergabe des Werkes
Der Urheber von Musik wird diese nicht nur komponieren und als Werk schützen. Er ist wahrscheinlich darauf aus, das musikalische Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Um es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sind die Vervielfältigung und die Verbreitung der Musik notwendig. Der Uhrheber eines Musik-Stückes ist automatisch im Besitz dieser Rechte. Er wird sie aber, damit er sich nicht um alles Belange der Nutzung seiner Komposition selbst kümmern muss, an andere Personen oder Institutionen abgeben. Die Rechte zur Vervielfältigung, der Verbreitung, der Sendung oder der Aufführung fallen unter das Verwertungsrecht.
Das Verwertungsrecht ist abgestimmt auf die Arten der Weitergabe
Um seine Kompositionen einer Öffentlichkeit zugänglich machen zu können, müssen diese in irgendeiner Form, meistens als Tonträger, zur Verfügung stehen. Ein Tonträger muss also zunächst hergestellt und dann vervielfältigt werden. Der vervielfältigte Tonträger wird dann über den Handel oder einen Vertrieb an den Kunden weitergegeben. Dieser Vorgang berührt das Verbreitungsrecht der Musik. Die Tonträger werden über den Einzelhandel an den Kunden verkauft, im Radio gesendet oder über Downloadplattformen an den Kunden weitergegeben. Wird die Musik über ein Medium gesendet, so wird das Senderecht berührt. Aus allen Formen der Verwertung erhält der Urheber seine Urheberrechtsabgabe.